Standsicherheitsnachweis

(§51 HOAI)

Auch Tragfähigkeitsnachweis genannt, wird er mittels verschiedener ingenieurtechnischen Berechnungen von einem Statiker erbracht. Eigengewicht und potenzielle Anbauten fließen genauso in die Berechnung ein wie zu erwartende Schnee-/Wind- und Verkehrslasten. Mit einem angemessenen Sicherheitsfaktor versehen wird so sichergestellt, dass das Gebäude auf Lebensdauer gegen Versagen aller Art gesichert ist.

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Eine Investition in Zukunft und Sicherheit:

Der Standsicherheitsnachweis ist nicht in jedem Fall gesetzlich gefordert, sollte dennoch für jeden Neubau oder Eingriff in das Tragwerk eines Gebäudes erstellt werden. Die meisten Architekten fordern ohnehin einen Standsicherheitsnachweis, um ihre Arbeit vom Fachmann abzusichern. Bei Neubauten macht ein solcher Nachweis gerade einmal 1% der Baukosten aus – eine Investition die Sicherheit bringt.

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Die Kosten eines solchen Nachweises bemessen sich nach der gesetzlich vorgegebenen Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure. Auf der Basis der anrechenbaren Kosten und unter Berücksichtigung der 6 Leistungsphasen und den Honorarzonen I-V werden so die Arbeitskosten eines Statikers errechnet.

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