Die Kosten eines solchen Nachweises bemessen sich nach der gesetzlich vorgegebenen Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure. Auf der Basis der anrechenbaren Kosten und unter Berücksichtigung der 6 Leistungsphasen und den Honorarzonen I-V werden so die Arbeitskosten eines Statikers errechnet.
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